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Aufsichtsrat und Corporate Governance

 

Corporate Governance umfasst die Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensleitung und -überwachung.

Compliance meint die Regeltreue in Form der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodices in Unternehmen.

1932 gilt als Ausgangspunkt für die Deklaration und Einführung von Corporate Governance, als erstmals das Auseinanderklaffen von Aktionärsinteressen und Unternehmensführung erkannt wurde (The Modern Corporation and Private Property von Adolf Augustus Berle und Gardiner C. Means). Weitere Meilensteine sind:

Cadbury Report (1992), Greenbury Report (1995), Hampel Report (1998)

Sarbanes Oxley Act / SOX 2002 (Folge der spektakulären US-Bilanzskandale Enron, Worldcom etc.)

Deutscher Corporate Governance Kodex (2002)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel ist, das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse).

Österreichischer Corporate Governance Kodex (2002)

Er stellt den Maßstab für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle am österreichischen Kapitalmarkt dar und erlangte durch das Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 verstärkte Bedeutung.

Der österreichische "Arbeitskreis für Corporate Governance" hat den österreichischen Corporate-Governance-Kodex erstellt. Der Kodex sieht drei Arten von Regeln vor: L (Legal Requirements), C (Comply or Explain), R (Recommendation).

L-Regeln: Regel beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften (law)

C-Regeln: wenn ein Unternehmen abweicht, muss es das begründen (comply or explain)

R-Regeln: Regel mit Empfehlungscharakter; Nichteinhaltung ist weder offen zu legen noch zu begründen (recommend)

 

Public Corporate Governance Kodex

Die österreichische Bundesregierung hat am 30. Oktober 2012 den Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) beschlossen. Unternehmen des Bundes - das sind insbesondere alle direkt und indirekt im Mehrheitseigentum des Bundes stehenden Unternehmen - sind fortan verpflichtet, den B-PCGK und die darin festgelegten Grundsätze anzuwenden sowie alljährlich darüber einen Bericht zu erstatten.

Ziel des Kodex ist, die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu machen und die Rolle des Bundes und der Unternehmen des Bundes als Anteilseigner klarer zu fassen.